leopoldine b.
So bedauerlich das Schicksal der Betroffenen ist ...

Die Spuren von Leopoldine B. verlieren sich nach ihrer Inhaftierung. Die Möglichkeit, daß sie in ein Konzentrationslager deportiert wurde, besteht. Aktenkundig ist jedoch nur die Überprüfung bezüglich einer Einweisung ins KZ. Von den Nationalsozialisten wurden viele Dokumente zerstört, dies macht eine engültige Klärung unmöglich. In der Nachkriegszeit heiratete Leopoldine B. nochmals. Viele lesbische Frauen lebten in dieser Zeit in heterosexuellen Beziehungen. Einerseits wurde die Kleinfamilie zum Lebensmittelpunkt jeder Frau stilisiert, andererseits waren viele Frauen zudem ökonomisch von Männern abhängig. Lokale und Treffpunkte für lesbische Frauen gab es kaum. Dies machte es schwierig, andere kennenzulernen und führte oft zur Vereinsamung. Erst mit der zweiten Frauenbewegung in den 70er Jahren wurde die Rolle der Frau in der Gesellschaft in Frage gestellt. Neue Freiräume wurden geschaffen, in denen auch Lesben begannen sich zu emanzipieren. Leopoldine B. starb 1967, sie erlebte diese Zeit nicht mehr.  
Leopoldine B.

Kriminalisierung lesbischer Sexualität nach 1945

Im Juni 1945 trat das Strafgesetzbuch, das vor dem "Anschluß" gültig war, wieder voll in Kraft. Der § 129Ib wurde in derselben Form beibehalten. Die Rechtmäßigkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Lesben und Schwulen wurde nicht in Frage gestellt. Erst im Jahr 1973 kam es zu einer Reform, wobei sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben Geschlechts entkriminalisiert wurden. Das Vereinsverbot und ein höheres Schutzalter als bei Heterosexuellen wurden beibehalten. Im Opferfürsorgegesetz sind Lesben und Schwule bis heute nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Damit fehlt auch jegliche rechtliche Grundlage auf einen gesicherten Anspruch auf Entschädigungszahlungen.



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Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück