aloisia hofinger
Ich bin froh, daß ich heute lachen kann.

Im November 1943 wurde Aloisia Hofinger, vermutlich dank der Gnadengesuche ihres Dienstgebers, aus dem Konzentrationslager entlassen. Zwei Wochen vor ihrer Heimkehr erfuhr sie vom Tod ihrer Tochter. Annemarie, die während der KZ-Haft ihrer Mutter von der Bauernfamilie versorgt wurde, war im Alter von 15 Monaten an Diphterie gestorben. Vor ihrer Entlassung mußte Aloisia Hofinger ein Dokument unterschreiben, daß sie über das KZ schweigen würde, ansonsten drohe ihr wieder KZ-Haft. Sie kehrte an ihren alten Arbeitsplatz in Ottensheim zurück und obwohl sie von ihrer dienstgebenden Bauernfamilie jede Unterstützung erhielt, lebte sie aus Angst vor weiterer Repression in den nächsten Jahren sehr zurückgezogen. Sie arbeitete weiterhin auf dem Bauernhof und lernte so ihren zukünftigen Mann Johann kennen, der ebenfalls Bauer und ein Gegner des Nationalsozialismus war. Im April 1945 heirateten die beiden und in den folgenden Jahren kamen ein Sohn und zwei Töchter zur Welt. Auf eine Entschädigung für ihre geleistete Zwangsarbeit bei Siemens & Halske in Ravensbrück wartet Aloisia Hofinger noch heute.  


Warten auf Entschädigung

Seit 1933 hatte Siemens in der Produktion zunehmend Lohnarbeit durch Zwangsarbeit ersetzt. 1943 arbeiteten 42.000 ZwangsarbeiterInnen und 18.000 KZ-Häftlinge im Siemens-Konzern, das waren mehr als 30 Prozent der gesamten Belegschaft. Nach 1945 entzog sich Siemens den Entschädigungsforderungen mit der unwahren Behauptung, von der nationalsozialistischen Führung zur Beschäftigung von KZ-Häftlingen und ZwangsarbeiterInnen gezwungen worden zu sein. In den sechziger und neunziger Jahren zahlte Siemens an jüdische und osteuropäische ZwangsarbeiterInnen die ersten Entschädigungen. Mittlerweile verhandelt die deutsche Regierung über die Einrichtung einer Stiftung für Entschädigungszahlungen. Deutsche Unternehmen - darunter Siemens, BASF, Bayer, VW - werden sich finanziell an diesem Fonds beteiligen, allerdings unter der Bedingung, durch eine Vertragsklausel vor weiteren Klagen geschützt zu sein.


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Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück