aloisia hofinger

Aber die Liebe ist stärker...

Aloisia Hofinger wurde 1922 als drittes Kind einer Arbeiterfamilie in Walding/Linz geboren. Aufgrund der armen familiären Verhältnisse arbeitete sie bereits nach Abschluß der siebenjährigen Bürgerschule bei Bauern. 1939 meldete sie sich für ein halbes Jahr zum "Arbeitsdienst", danach kam sie als Stallmagd zu einem Ottensheimer Bauern, bei dem sie Josef, einen polnischen Zwangsarbeiter, kennenlernte. Die beiden verliebten sich und Aloisia Hofinger wurde schwanger. Aufgrund einer Denunziation kamen die beiden im Mai 1942 nach Linz in Gestapohaft. Nach zwei Wochen Haft wurde Aloisia Hofinger vorläufig entlassen. Am 2. Juli 1942 kam ihre Tochter Annemarie zur Welt. Nach diesem bedingten Hafturlaub wurde Aloisia Hofinger am 2. November 1942 erneut verhaftet. Ihre dienstgebende Bauernfamilie nahm sich der Tochter an. Im Gestapo-Gefängnis sah sie Josef, der seit Mai inhaftiert und von Folter gezeichnet war, zum letzten Mal. Mit einer Handbewegung teilte er ihr mit, daß sie ihn hängen würden. Ohne Prozeß wurde Aloisia Hofinger am 8. November 1942 nach Ravensbrück gebracht. Als sie dort ankam, war Josef bereits in Linz exekutiert worden.  
Bild: Aloisia Hofinger

Zur Zwangsarbeit ins "Dritte Reich"

Schon unmittelbar nach Kriegsbeginn wurden im Herbst 1939 polnische Kriegsgefangene zum Arbeitseinsatz in das "Deutsche Reich" gebracht. Um den Bedarf an Arbeitskräften in Industrie und Landwirtschaft zu decken, wurden später auch zivile ArbeiterInnen aus den besetzten polnischen Gebieten zwangsweise nach Deutschland verschleppt. Um außerhalb des Arbeitsplatzes jeglichen sozialen Kontakt zwischen "arischer" Bevölkerung und polnischen ZwangsarbeiterInnen zu verhindern, wurden im März 1940 die sogenannten "Polenerlasse" in Kraft gesetzt. Die polnischen ZwangsarbeiterInnen unterlagen damit den kleinlichsten Verboten und Vorschriften. Ausgehverbote wurden erteilt, an der Kleidung mußte sichtbar ein "P" als Abzeichen getragen werden, die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel war ihnen untersagt und für "lässiges Arbeiten" drohte KZ-Haft. Vor allem war jeder "gesellige Verkehr mit der deutschen Bevölkerung" verboten. Für eine intime Beziehung zu einer "arischen" Frau wurde der polnische Mann mit dem Tode, die Frau mit Gefängnis- bzw. KZ-Haft bestraft.


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Das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück