Der "Bunker" (Innen- und Außenansicht des Zellenblocks) im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück
(Foto: DÖW/Ravensbrück-Archiv)


Strafen

Prügelstrafe bedeutete dreimal 25 Schläge auf das nackte Gesäß. Als Mittel gegen Solidarisierungen unter den Gefangenen mußten Häftlinge die Strafe ausführen. Im Zellenbau, genannt "Bunker", wurden die Gefangenen bei Kost- und Deckenentzug in Dunkelarrest gesteckt. Viele Frauen überlebten die seelischen und körperlichen Qualen des Bunkers nicht. Am Strafblock, einer durch Stacheldraht abgetrennten Baracke, sorgten besonders schwere Arbeiten und häufige Gewaltexzesse der Aufseherinnen für verschärfte Bedingungen.